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Vertragsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Diese Vertragsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der DJ Duo GbR (nachfolgend „Anbieter“) und dem Veranstalter (nachfolgend „Kunde“).

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Die auf der Website dargestellten Inhalte stellen kein Angebot des Anbieters dar. Hat der Kunde Interesse an der Leistung des Anbieters, kann der Kunde sich die zum Abschluss des Vertrags notwendigen Unterlagen zuschicken lassen.

(2) Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab, indem er dem Anbieter ein unterschriebenes Angebot per E-Mail zusendet.

(3) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter dem Kunden eine ausdrückliche Annahmeerklärung in Form einer Auftragsbestätigung per E-Mail zusendet.

§ 3 Widerrufsbelehrung

(1) Für Privatkunden gilt das gesetzliche Widerrufsrecht gem. § 355 BGB. Demnach können Verbraucher den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss. Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Kunde den Anbieter mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post oder E-Mail) über seinen Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen. Eine Muster-Widerrufsbelehrung und ein Widerrufsformular werden dem Kunden bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.

(2) Für Geschäftskunden gilt Absatz 1 entsprechend.

§ 4 Kündigung

(1) Die Kündigung durch den Anbieter ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Sollte der Anbieter dennoch nicht in der Lage sein, die vereinbarte Leistung zu erbringen, ist er verpflichtet, bereits geleistete Zahlungen in voller Höhe zu erstatten und den Kunden von jeglichen offenen Zahlungen zu befreien. Der Anbieter hat sich, um einen gleichwertigen Ersatz zu den vereinbarten Konditionen zu bemühen. Die erfolgreiche Vermittlung kann jedoch nicht garantiert werden.

(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit schriftlich ohne Angabe von Gründen kündigen. Bei einer Kündigung nach Ablauf der Widerrufsfrist entstehen dem Kunden die folgenden Stornierungsgebühren:

a. Kündigung weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung:
90% des vereinbarten Entgelts.

b. Kündigung weniger als ein Monat vor der Veranstaltung:
70% des vereinbarten Entgelts.

c. Kündigung weniger als 3 Monate vor der Veranstaltung:
50% des vereinbarten Entgelts.

§ 5 Haftung

(1) Der Anbieter haftet für Schäden unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Für fahrlässiges Verhalten haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszweck wesentlich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf Kardinalpflicht), soweit der Anbieter nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise mit den verursachten Schäden rechnen musste. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters – auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – ausgeschlossen. Die Verpflichtung zum Ersatz von Verzugsschäden wird auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für den Fall der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung.

(2) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schadenersatzansprüche aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder einem arglistigen Verschweigen von Mängeln durch den Anbieter.

(3) Der Kunde haftet für alle Schäden am Equipment des Anbieters, die durch den Auftraggeber oder dessen Gäste entstehen.

(4) Über die Preisminderungen nach § 6 (4) und (5) hinaus, hat der Kunde keinen weiteren Anspruch auf Schadenersatz.

 

§ 6 Leistungsumfang und Preis

(1) Der Leistungsumfang und Preis entsprechen dem im Vertrag beschriebenen Paket (Basis oder Pro).

(2) Das Paket „Basis“ umfasst die folgenden Bestandteile:

a. Der Anbieter und Kunde führen ein Vorgespräch zur Anpassung des Auftritts auf die Bedürfnisse des Kunden.

b. Der Anbieter stellt eine professionelle Beschallungsanlage inkl. Zubehör, welche er direkt vor der Veranstaltung auf- und nach der Veranstaltung wieder abbaut.

c. Die Spielzeit beträgt 7 Stunden. Auf Wunsch des Kunden wird kann diese spontan verlängert werden. Jede weitere angefangene Stunde kostet 62 €. Die Spielzeit beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Musikbeschallung stattfindet.

d. Die Anfahrt vom Sitz des Anbieters zum Veranstaltungsort ist bis zu einer Strecke von 50 km kostenlos. Jeder weitere Kilometer kostet 0,55 €.

e. Der Grundpreis beträgt 784 €

(3) Das Paket „Pro“ umfasst die Bestandteile a. bis d. des Pakets „Basis“, ergänzt um das Folgende:

a.Der Anbieter stellt eine Lichttechnik für die Tanzfläche, welche er direkt vor der Veranstaltung auf- und nach der Veranstaltung wieder abbaut.

b. Der Grundpreis beträgt 896 €.

(4) Der Gesamtpreis setzt sich zusammen aus dem Grundpreis des gewählten Pakets zuzüglich der variablen Kosten nach § 6 (2) c. und d.

(5) Kommt es während der Spielzeit zu einem teilweisen Ausfall der Technik, der nicht durch den Kunden oder seine Gäste verursacht wird, reduziert sich der Gesamtpreis um

a.     48 € pro ausgefallenem Lautsprecher/Subwoofer.

b.     52 € bei ausgefallener Lichtanlage.

(6) Bei einem vollständigen Ausfall der Beschallungsanlage während der Spielzeit, der nicht durch den Kunden oder seine Gäste verursacht wird, entfällt die Pflicht zur Zahlung des Gesamtpreises.

 

§ 7 Zahlung

(1) Der unter § 6 bezeichnete Gesamtpreis ist innerhalb von 7 Tagen nach dem Veranstaltungstag auf das Bankkonto DE66 4945 0120 1221 6294 37 oder das PayPal-Konto paypal.me/triiistanb zu überweisen.

(2) Im § 4 Absatz 2 bezeichneten Fall, ist die Zahlung der Kosten sieben Tage nach Eingang der Kündigung fällig.

§ 8 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter nicht alkoholische Getränke und angemessene Speisen zur Verfügung.

(2) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Anbieter ein Stromanschluss (230 Volt), stabiler Internetzugang und ausreichend Stellfläche für das Equipment zur Verfügung stehen.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass die Veranstaltung bei allen notwendigen Behörden/Ämter angemeldet ist, die Veranstaltung im vollen Umfang genehmigt ist und keine weiteren Vorschriften entgegenstehen. Insbesondere hat er eventuelle GEMA-Kosten zu entrichten, die für die Nutzung von Tonträgern (CDs) und MP3-Dateien durch den Anbieter fällig werden können. Privatfeiern wie Hochzeiten sind in der Regel von der GEMA befreit.

§ 9 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt das gesetzlich Erlaubte. Gerichtsstand ist Bad Oeynhausen, soweit gesetzlich zulässig.

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